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   BSG, 17.03.1981 - 12 RK 18/80   

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https://dejure.org/1981,11319
BSG, 17.03.1981 - 12 RK 18/80 (https://dejure.org/1981,11319)
BSG, Entscheidung vom 17.03.1981 - 12 RK 18/80 (https://dejure.org/1981,11319)
BSG, Entscheidung vom 17. März 1981 - 12 RK 18/80 (https://dejure.org/1981,11319)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Ersatzkassenmitglied - Jahresarbeitsverdienst - Überschreiten der Krankenversicherungspflichtgrenze - Erhöhung der Versicherungspflichtgrenze

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 1982, 191
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • BSG, 18.12.1959 - 3 RK 22/56

    Erstattung des Arbeitgeberanteils der Beiträge zur Sozialversicherung;

    Auszug aus BSG, 17.03.1981 - 12 RK 18/80
    Dieses Befreiungsrecht ist ein Gestaltungsrecht (Brackmann, Handbuch der Sozialversicherung, 9.Aufkge, 39"Nachtrag, S 3ü0e), das durch Erklärung gegenüber dem Arbeitgeber - durch Vorlage einer Ersatzkassen-Mitgliedsbescheinigung - auszuüben ist (@ 517 Abs. 2 RVG); seine Ausübung bewirkt, daß der Beschäftigte "aus der Pflichtkasse ausscheidet" (BSGE 11, 218, 225; Brackmann aaO S 340f, 3h0g).
  • BAG, 06.12.1984 - 2 AZR 348/81

    Abfindung - Kündigung

    Den Abfindungen nach §§ 9, 10 KSchG fehle völlig der kollektive Bezug, der gerade die Besonderheiten von Sozialplan und Interessenausgleich bestimme, auf die das Bundesarbeitsgericht wesentliches Gewicht gelegt habe (Hueck, KSchG, 10. Aufl., § 10 Rz 17; Herschel/Löwisch, KSchG, 6. Aufl., § 10 Rz 23; Schmid/Schmid, Die Arbeitnehmerabfindung nach dem Kündigungs schutzgesetz im Konkurs, NJW 1980, 2563; dieselben, Die Rangstellung der kündigungsschutzgesetzlichen Arbeitnehmerabfindung im System des § 61 K0, BB 1982, 191; Wagner, Zur Rangstelle der kündigungsschutzgesetzlichen Abfindungen im Konkurs nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, KTS 1984, Heft 3)« Die Streitfrage, ob die Kündigungsabfindungen ihrem Wesen nach mit den Sozialplanabfindungen vergleichbar sind, kann vor liegend dahinstehen, nachdem das Bundesverfassungsgericht (aaO) die Einordnung der Sozialplanabfindungen im Rang vor § 61 Abs. 1 Nr. 1 KO für verfassungswidrig erklärt hat.
  • BSG, 22.05.1985 - 12 RK 43/83
    Dies ergebe sich aus einer entsprechenden Anwendung der Grundsätze, die der erkennende Senat in seinem Urteil vom 17. März 1981 - 12 RK 18/80 - (SozR 2200 5 517 Nr. 5) entwickelt habe.

    Möglicherweise wird man darüber hinaus mit der Entscheidung des erkennenden Senats vom 17. März 1981 - 12 RK 18/80 - (aaO) eine solche Aufbewahrungspflicht auch für Zeiträume annehmen können, in denen (noch) keine Versicherungspflicht besteht.

  • BSG, 12.09.1984 - 8 RK 7/84

    Ersatzkasse - Pflichtversicherter Student - Zuständigkeit einer Einzugsstelle

    Insbesondere führt, wie bereits der 12. Senat des Bundessozialgerichts (BSG) in dem Urteil vom 17. März 1981 - 12 RK 18/80 - (SozR 2200 5 517 Nr. 5) entschieden hat, weder der Erwerb oder der Verlust der Eigenschaft als versicherungspflichtig Beschäftigter noch das Ausscheiden aus der Krankenversicherungspflicht zB wegen Überschreitung der Versicherungspflichtgrenze zur Beendigung der Mitgliedscnaft bei einer Ersatzkasse.
  • LAG Schleswig-Holstein, 15.10.1987 - 6 Ta 181/87

    Statthaftigkeit einer Beschwerde des Rechtsanwaltes gegen den Ausschluss von der

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